Entsorgung von Altfahrzeugen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Unter Altfahrzeuge sind PKW oder LKW zu verstehen, die nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden können (»Schrottautos«). Ohne zugelassenes Kennzeichen dürfen diese nicht im öffentlichen Raum stehen. Fällt Ihnen solch ein Fahrzeug innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft auf, melden Sie es uns. Kennzeichenlose Fahrzeuge auf Privatgrundstücken hingegen sind Sache des Grundeigentümers.
Der Landkreis ist als Untere Abfallbehörde für die Entfernung von Kraftfahrzeugen und Anhängern ohne gültiges Kennzeichen zuständig, wenn diese auf öffentlichen Flächen abgestellt sind, keine Hinweise auf eine Entwendung vorliegen und nicht innerhalb eines Monats nach Aufforderung (Bekleben mit rotem Punkt) entfernt worden sind.
An wen muss ich mich wenden?
Auf öffentlichen Flächen abgestellte nicht zugelassenen Altfahrzeuge müssen der Unteren Abfallbehörde beim Landkreis Ammerland, den Ordnungsämtern der Gemeinden oder der Polizei gemeldet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zum Auffinden des nicht zugelassenen Fahrzeuges werden genaue Ortsangaben benötigt. Lagepläne und Fotos können hilfreich sein.
Rechtsgrundlage
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Niedersächsisches Abfallgesetz