Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt

Entsorgung von Altfahrzeugen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Unter Altfahrzeuge sind PKW oder LKW zu verstehen, die nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden können (»Schrottautos«). Ohne zugelassenes Kennzeichen dürfen diese nicht im öffentlichen Raum  stehen. Fällt Ihnen solch ein Fahrzeug innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft auf, melden Sie es uns. Kennzeichenlose Fahrzeuge auf Privatgrundstücken hingegen sind Sache des Grundeigentümers.

An wen muss ich mich wenden?

Auf öffentlichen Flächen abgestellte nicht zugelassenen Altfahrzeuge müssen der Unteren Abfallbehörde beim Landkreis Ammerland, den Ordnungsämtern der Gemeinden oder der Polizei gemeldet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum Auffinden des nicht zugelassenen Fahrzeuges werden genaue Ortsangaben benötigt. Lagepläne und Fotos können hilfreich sein.

Rechtsgrundlage

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Niedersächsisches Abfallgesetz

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal