Erdaufschluss Anzeige für Brunnen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Bohranzeige - Erdaufschluss - Anzeige für Brunnen
Eine Bohrung für z. B einen Brunnen oder Erdwärmesonde kann die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen. Daher muss diese der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Weitere Leistungen zum Thema „Bohrungen“:
- Grundwasserentnahme Erlaubnis
- Bohrungen nach Lagerstättengesetz
- Bohrungen nach Bundesberggesetz
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Ammerland. Parallel und zusätzlich hierzu sind Bohrungen über eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Geologischer Dienst für Niedersachsen bekannt zu geben.
Erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Online-Bohranzeige
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.