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Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99023002049000

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).

  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:

Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie Personalausweis
  • ggf. Kopie des Führerscheines
  • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
    • Nachweis Schulung in Erster HilfeNachweis Schulung in Erster Hilfe Sehtest
  • ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
    • Nachweis Erste Hilfe
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
  • ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
    • Nachweis Erste Hilfe
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
    • Gutachten über besondere Anforderungen  nach Anlage 5 FeV
    • Führungszeugnis der Belegart "0"

Welche Gebühren fallen an?

Es entfällt eine Gebühr von 45,10 Euro.

Frist

Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde oder sofern keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden wurde.

  • Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
  • Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.

Rechtsgrundlage(n)