Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht mit den Bauarbeiten begonnen worden sein. Entsprechend darf im Erwerbsfall noch kein Kaufvertrag abgeschlossen sein.
Wohnungsbau Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an. Diese werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt und können als weitere Fördermöglichkeit zur Hausbank- bzw. Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden.
Fördermöglichkeiten für Neubau und Bestandsimmobilie auf den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
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