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Fahrerlaubnis: Ersatz bei Verlust oder Diebstahl
Wenn Ihr Führerschein durch Diebstahl oder Verlust abhandengekommen ist, benötigen Sie umgehend einen neuen Führerschein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
bei Verlust:
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- Abgabe beziehungsweise Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (im Rahmen der Vorsprache)
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde – nur bei alten grauen oder rosa Führerscheinmodellen
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
bei Diebstahl:
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde – nur bei alten grauen oder rosa Führerscheinmodellen
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
Welche Gebühren fallen an?
- bei Verlust 70,10 Euro
- bei Diebstahl 39,40 Euro
Die Gebühren sind inklusive Direktzusendung durch die Bundesdruckerei nach Hause.