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Fahrerlaubnis: Erweiterung
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
In jedem Fall müssen Sie die Umschreibung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie Personalausweis
- ggf. Kopie des Führerscheines
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Sehtest
- ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen
- Führungszeugnis der Belegart "0"
Welche Gebühren fallen an?
Es entfällt eine Gebür von 43,90 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
- Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.
Rechtsgrundlage
Formulare
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T