Fahrerqualifizierungsnachweis: Ausstellung
Am 2. Dezember 2020 ist das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz in Kraft getreten. Die Berufskraftfahrerqualifizierungsverordnunge folgte am 17. Dezember 2020.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) wird ab 23. Mai 2021 bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl "95" in den Führerschein ab. Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl "95" in den Führerschein nicht möglich war, zum Beispiel bei ausländischen Führerscheinen. Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.
Ab Mai 2021 wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister seinen Betrieb aufnehmen. In diesem werden die Qualifizierungsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer erfasst und können bei Bedarf innerhalb der EU ausgetausch werden. Die Ausstellung von Papierbescheinigungen entfällt sukzessive.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren: 32,50 bis 37,90 Euro inklusive Direktversand
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Deutschen EU-Kartenführerschein beziehungsweise entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes - FPersV)
- alternativ ist auch ein Lichtbild (biometrisch) zulässig, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Artikel zur Einrichtung eines Berufskraftfahrerqualifikationsregisters im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)