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Frühe Hilfen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99041019078000

Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern während der Schwangerschaft und Familien mit Kindern in den ersten Lebensjahren, um Kindern ein gesundes Aufwachsen und bestmögliche Entwicklungschancen zu ermöglichen.

Seit 2012 gibt es die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen im Jugendamt des Landkreises Ammerland, deren übergeordnetes Ziel es ist, das gesunde Aufwachsen von Kindern in der Familie und Gesellschaft zu fördern. Bereits im Jahr 2007 wurde das Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Ammerland eingerichtet. Im Netzwerk Frühe Hilfen arbeiten Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen und Institutionen zusammen.
Der Landkreis Ammerland bietet Informationen, Unterstützung und Beratung. Dazu gehören die Willkommensbesuche, die Begleitung durch Familienhebammen, verschiedene offene Angebote, Beratung und Fachtage. Das Recht aller Kinder auf Schutz, Teilhabe und Förderung wird durch ein breites Spektrum von Angeboten unterschiedlicher Institutionen und Anbieter im Ammerland umgesetzt. Der Landkreis Ammerland möchte werdende Eltern und Familien auf ihrem Weg begleiten und in ihren Anliegen unterstützen.

Für weitere Informationen zu den Angeboten unserer Netzwerkpartner klicken Sie bitte auf das entsprechende Angebot:

Um Kindern in Deutschland von Beginn an eine faire Chance auf eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, gibt es für Familien vielfältige Angebote: Willkommensbesuche, Elternkurse, Informationsmaterialien, Vorsorgeuntersuchungen, Beratungsangebote, Familienhebammen und auch Hilfen zur Erziehung. Insbesondere Familien, die sich überfordert fühlen oder in einer schwierigen Lebenssituation sind, brauchen möglichst frühzeitig das passende Hilfeangebot. So können Probleme richtig und schnell angegangen werden.

Angebote

Ansprechpunkt

Die Zuständgkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Hinweise (Besonderheiten)

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Rechtsgrundlage(n)