Gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten anzeigen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Bei einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt dürfen Ihre Enten und Gänse nur ausgestellt werden, wenn im Herkunftsbestand der Tiere vor der Veranstaltung Tupferproben genommen und im Labor virologisch auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus (Geflügelpest) untersucht wurden.
Die Untersuchung ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung vorzunehmen. Es werden Proben von 60 Tieren Ihres Bestandes benötigt. Falls Sie weniger als 60 Tiere halten, ist Ihr Gesamtbestand zu untersuchen. Das Ergebnis muss negativ sein.
Die Untersuchung der Enten und Gänse kann entfallen, wenn diese Tiere gemeinsam mit Hühnern oder Puten gehalten werden (Sentinelhaltung).
Die Hühner oder Puten müssen dazu dienen, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest frühzeitig erkennen zu lassen (Sentineltiere).
Diese gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen.
Die notwendige Anzahl an Sentineltieren können Sie der Anlage 2 der Geflügelpestverordnung entnehmen.
Zuständige Stelle
Die Anzeige der Sentinelhaltung nimmt das Veterinäramt des für Sie zuständigen Landkreises oder der für Sie zuständigen kreisfreien Stadt entgegen.
Voraussetzungen
Die Tiere müssen unter Gänse, Enten, Hühner und Puten zählen.
Die Veranstaltung muss ein Geflügelmarkt, eine Geflügelausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung sein.
Die korrekte Anzahl der Sentineltiere (gemeinsam gehaltene Hühner oder Puten) nach Anlage 2 Geflügelpestverordnung muss gegeben sein
Erforderliche Unterlagen
Nachweis zur Anlage 2 Geflügelpestverordnung (korrekte Anzahl der Sentineltiere (gemeinsam gehaltene Hühner oder Puten)).
Anzahl der gehaltenen Gänse, Enten oder Laufvögel je Bestand: 1
Anzahl der zu haltenden Hühner oder Puten: 2
Anzahl der gehaltenen Gänse, Enten oder Laufvögel je Bestand: weniger als 10
Anzahl der zu haltenden Hühner oder Puten: mindestens 1, höchstens jedoch dieselbe Anzahl wie gehaltenen Gänse, Enten oder Laufvögel
Anzahl der gehaltenen Gänse, Enten oder Laufvögel je Bestand: 11 - 100
Anzahl der zu haltenden Hühner oder Puten: 10 - 50
Anzahl der gehaltenen Gänse, Enten oder Laufvögel je Bestand: 101 - 1000
Anzahl der zu haltenden Hühner oder Puten: 20 - 60
Anzahl der gehaltenen Gänse, Enten oder Laufvögel je Bestand: mehr als 1000
Anzahl der zu haltenden Hühner oder Puten: 30 - 70
Frist
Die Sentinelhaltung muss rechtzeitig vor der geplanten Teilnahme an dem Geflügelmarkt, der Geflügelausstellung oder einer ähnlichen Veranstaltung angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann beim zuständigen Veterinäramt erfragt werden.