Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwöftes Buch (SGB XII) erhalten nichterwerbsfähige Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigener Kraft und eigenen Mitteln bestreiten können und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beziehungsweise nach dem 4. Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung) haben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem örtlichen Sozialamt der Gemeinde, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Gemeinde Apen Telefon: 04489 73 56
Gemeinde Bad Zwischenahn Telefon: 04403 604 506
Gemeinde Edewecht Telefon: 04405 916 1250
Gemeinde Rastede Telefon: 04402 920 150
Gemeinde Wiefelstede Telefon: 04402 965 251
Stadt Westerstede Telefon: 04488 55 501
Über Widersprüche entscheidet der Landkreis.