Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt

Hilfe zur Pflege beantragen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99107014017000

Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.

Für Leistungen der häuslichen Pflege ist dabei die Zuständigkeit des Sozialamtes der Wohnortgemeinde gegeben, für Leistungen in Pflegeheimen ist das Kreissozialamt zuständig.

Voraussetzung

  • Vorliegen eines Pflegegrades 2

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular –
  • Rentenanpassungsmitteilung (-en)
  • Sonstige Vermögensnachweise (Kontostände bzw. Rückkaufswerte, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Depots, etc.)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate vor Antragstellung von allen Girokonten
  • Sparbuch (-bücher)
  • Nachweis über den Grad der Behinderung (Schwerbehindertenausweis)
  • Gegebenenfalls Aufstellung über monatliche Belastungen
  • Bescheid der Pflegekasse über Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
  • Betreuerausweis, falls vorhanden oder Vollmacht

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es gelten keine gesetzlich vorgegebenen Fristen. Sie sollten die Hilfe zur Pflege jedoch bereits vor einem Einzug in ein Pflegeheim oder vor der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege beantragen oder zumindest Ihren Bedarf vorher mitteilen. Denn die Leistungen der Sozialhilfe, also auch der Hilfe zur Pflege, setzen jeweils erst ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

Rechtsgrundlage(n)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Verfahren können der Broschüre Hilfe zur Pflege in Alten- und Pflegeheimen entnommen werden. Eine Adressenliste der Pflegeheime und Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Ammerland und der ambulanten Pflegedienste finden Sie hier.