Hochwasserschutz
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
...durch Deichschutz
Was viele nicht mehr wissen: Bis in die 60er Jahre gab es im Winter im Ammerland regelmäßig große Überschwemmungen, die teilweise monatelang bestanden. Durch den Gewässerausbau der Ammerländer Wasseracht seit den 1950er Jahren und den Bau von Schöpfwerken gehören diese Zustände der Vergangenheit an. Auch 40 km von der Küste entfernt gibt es im Ammerland Ebbe und Flut und Hochwasserdeiche. Rund ein 3/4 Meter beträgt der Tiedehub des Aper Tiefs in der Gemeinde Apen. Zuständig für die Deicherhaltung ist der Leda-Jümme-Verband, der sich seit seiner Gründungsversammlung am 18.06.1947 im Ammerland um den Hochwasserschutz kümmert.
...durch die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
Eine Aufgabe des Hochwasserschutzes ist die Sicherung von Überschwemmungsgebieten. Der Landkreis ist als untere Wasserbehörde für die förmliche Festsetzung der Überschwemmungsgebiete zuständig. Die betroffenen und näher zu untersuchenden Bereiche in Niedersachsen wurden vom Land Niedersachsen in einer Verordnung festgesetzt. Für diese Bereiche werden im Auftrag des Landes die fachtechnischen Berechnungen erstellt und die Überschwemmungsflächen ermittelt. Für die rechnerisch bei einem 100-jährigen Hochwasser unter Wasser gehenden Flächen erfolgt zunächst durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete. Im Anschluss daran werden dann diese Gebiete in einem gesonderten förmlichen Verfahren durch den Kreistag in einer Rechtsverordnung abschließend und dauerhaft gesichert.
Weiter Informationen zu den Überschwemmungsgebieten im Landkreis Ammerland finden Sie hier.
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich ist.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die zuständige Stelle bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.
An den großen Gewässern wie Elbe, Weser, Unteraller und teilweise auch an der Ems haben sich in Folge der historischen Entwicklung Deichverbände gebildet, die ihre Grundlage im Wasserverbandsgesetz und im Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) haben.
Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten sind grundsätzlich verboten. In eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Planungsgrundlagen
Die Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Binnenland werden auf der Grundlage von konzeptionellen Planungen sowie von Planungen der Verbände (Deichverbände, Wasser- und Bodenverbände) und Kommunen durchgeführt. Entsprechende Hochwasserschutzpläne liegen für die Erhöhung und Verstärkung der Deiche an der Elbe, der Mittelweser und der Unteraller vor. Diese bauen bereits auf den Empfehlungen der Umweltministerkonferenz für einen nachhaltigen und zukunftsweisenden Hochwasserschutz auf.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Ammerland
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Ammerland
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Ammerland
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Ammerland
Hinweise (Besonderheiten)
Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen
Das Land gewährt den Verbänden und Kommunen finanzielle Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) auf der Grundlage der jeweiligen Fördergrundsätze. Zudem werden EU-Mittel (ELER und EFRE) bereitgestellt. Zuständig für die Aufnahme in die vorgenannten Förderprogramme ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt sowie der örtlichen Feuerwehr.
Ansprechpartner für Fragen des Hochwasserschutzes sind in Gebieten, in denen es Deichverbände gibt, die jeweiligen Vorstände oder Geschäftsführer dieser Verbände. Ansonsten stehen die jeweiligen Leiter des Geschäftsbereiches II in den Betriebsstellen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.