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Jugendschutz

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz dienen dazu, die Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen, Beeinträchtigung und Suchtproblemen zu schützen. Das Jugendschutzgesetz legt folgende Regularien fest: Altersgrenze beim Alkohol- und Tabakkonsum, Aufenthaltsbestimmungen in Diskotheken, Tanzveranstaltungen oder Gaststätten, Altersgrenzen für Computerspiele, Filme im Kino oder auf Trägermedien (FSK Kennzeichnungen), Bestimmungen zur Einsetzung einer erziehungsbeauftragten Person, Bestimmungen zur Art und zum Umfang bei der Aufnahme von einer Arbeit oder Beschäftigung (Jugendarbeitsschutzgesetz). Eine tabellarische Übersicht zum Jugendschutzgesetz sowie das Formular zur Erziehungsbeauftragung finden Sie in der rechten Randspalte unter "Dokumente".