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Jugendpflege

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99069004000000

Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form uvm.. Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Als ein Weiteres gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing und Happy Slapping.

Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.

Das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasst sich unter anderem mit dem erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch hat hohe Priorität. Daher werden zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen seitens der Landesregierung initiiert und gefördert. Hierzu gehören u.a. Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Koordinierungszentren Kinderschutz sowie Mädchenhäuser, aber auch die Ausbildung von Familienhebammen und Kinderschutzfachkräften.

Die Förderung regional breit gestreuter präventiver Angebote ist ein Ziel des erzieherischen Jugendschutzes. Öffentliche und freie Träger der kommunalen Jugendhilfe nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.

Förderung von Freizeit- und Seminarangeboten

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Jugendpflegemaßnahmen und Kindertageseinrichtungen bezuschusst der Landkreis auf Antrag Maßnahmen der Jugendarbeit wie zum Beispiel Freizeitfahrten, Seminare oder Jugendbildungsarbeit. Die Förderung will dazu beitragen, dass junge Menschen ihre Persönlichkeit frei entfalten, ihre Rechte wahrnehmen und ihrer Verantwortung in Gesellschaft, Gemeinde und Staat gerecht werden können. Vordrucke und Formulare finden Sie in der rechten Randspalte unter "Dokumente".

Richtlinie zur Förderung von Jugendpflegemaßnahmen und Kindertageseinrichtungen

Jugendzentren und Treffs

Offene Jugendarbeit lebt von kurzen Wegen und guter Erreichbarkeit für Kinder und Jugendliche. Die fünf Gemeinden und die Stadt Westerstede im Landkreis Ammerland bieten ein vielfältiges Programm in ihren Haupthäusern und Nebenstellen an.

  • Treff Augustfehn, Schulstraße 20, 26689 Apen, Telefon 04489  7338
  • Jugendzentrum Stellwerk, Pastor-Schulze-Straße 3, 26160 Bad Zwischenahn, Telefon 04403 1752
  • Kinder- und Familienzentrum Rostrup, Elemendorfer Straße 1, 26160 Bad Zwischenahn, Telefon 04403  939684
  • Jugendräume Petersfehn, Im Schulplacken 2, 26160 Bad Zwischenahn, Telefon 04486 8381
  • Jugendzentrum Edewecht, Holljestraße 23, 26188 Edewecht, Telefon 04405 7585
  • Jugendzentrum Friedrichsfehn, Schulstraße 12, 26188 Edewecht, Telefon 04486 938883
  • Villa Hartmann, Schloßstraße 27, 26180 Rastede, Telefon 04402 81555
  • FreiRaum Wiefelstede, Am Breeden 7, 26215 Wiefelstede, Telefon 04402 919855
  • Mehrgenerationenhaus CASA, Marktplatz 1, 26215 Wiefelstede, Telefon 0441 36110234
  • Zentrum für Kinder und Jugend, An den Hössen 20, 26655 Westerstede, Postanschrift: Am Markt 2, 26655 Westerstede, Telefon 04488 6098

Versicherungsschutz beim Vereinssport

Der Landkreis Ammerland stellt für die Mitglieder der Sportvereine einen Versicherungsschutz in Form einer Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sicher. Jeder Sportunfall muss vorsorglich beim Kreisjugendamt gemeldet werden. Den Meldebogen sowie ein Merkblatt zum Versicherungsschutz finden Sie in der rechten Randspalte unter "Dokumente".

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)