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Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 18.03.2014
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
AG Kommunenredaktion
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.