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Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99036009036003

Bei Verlust von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.03.2014
Fachlich freigegeben durch:

AG Kommunenredaktion

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichenschilder

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare