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Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
-
Prüfbericht der letzten gültigen
Hauptuntersuchung
(HU); entfällt
gemäß § 29 Absatz 10 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
bei Fahrzeugen,
- deren erste HU noch nicht fällig war oder
- bei denen die Fälligkeit der nächsten HU für die zuständige Stelle aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
- bisherige Kennzeichen zur Entstempelung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht