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Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU); entfällt gemäß § 29 Absatz 10 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bei Fahrzeugen,
    • deren erste HU noch nicht fällig war oder
    • bei denen die Fälligkeit der nächsten HU für die zuständige Stelle aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
  • bisherige Kennzeichen zur Entstempelung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

Rechtsgrundlage(n)