Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen
Nr. 99036009069010Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler (z. B. Kfz-Herstellerfirmen sowie Teileherstellerfirmen oder Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Führungszeugnis (Beleg-Art O) der Inhaberin/des Inhabers oder der verantwortlichen Person
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Gewerbeanmeldung
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Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
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Auskünfte aus dem Handelsregister und dem Gewerbezentralregister, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis über die Beantragung der Auskünfte
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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
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Alternativ:
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Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
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Nachweis der Steuerbefreiung
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bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Auszug aus dem Handelsregister und Personalausweis der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers bzw. der Prokuristin/des Prokuristen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die erstmalige Zuteilung erfolgt befristet. Wird das Kennzeichen beanstandungsfrei geführt, wird die Genehmigung unbefristet verlängert.
Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt.
Formulare
Gebühren
- Gebühr: 46,02 Euro
für Krafträder - Gebühr: 191,73 Euro
für alle übrigen Fahrzeuge