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Blindengeld beantragen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99107030080000

Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen für zivilblinde Personen. Es wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.

Die Höhe des Landesblindengeldes erfahren Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie

Voraussetzungen

  • Feststellung des Merkzeichens BL:
  • Gewöhnlicher Aufenthalt im Land Niedersachsen oder Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Niedersachsen gelegen hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei vorliegender Pflegebedürftigkeit der Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Landesblindengeld wird frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird oder vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie das Merkmal BL für blind festgestellt und gleichzeitig ein Antrag auf Landesblindengeld vorgelegt wird.

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde