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Landschaftsrahmenplan

Der Landschaftsrahmenplan ist ein Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Er stellt rahmenhaft den gegenwärtigen Zustand, den Wert der Natur, die voraussichtlichen Änderungen und die anzustrebenden Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar.
Aus dem Landschaftsrahmenplan allein lassen sich weder für die Gemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange noch für Grundstückseigentümer verbindliche Pflichten und Zwänge ableiten.

Landschaftsrahmenpläne sind für alle Teile des Landes Niedersachsen aufzustellen.

Die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind, soweit sie raumbedeutsam sind, in der Abwägung nach § 7 Raumordnungsgesetzes (ROG) zu berücksichtigen.

Der Landschaftsrahmenplan kann beim Landkreis Ammerland eingesehen werden. Die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes liegt als Endfassung vor.

Was sollte ich noch wissen?

Um eine fachliche breite Basis für das Gutachten sicherzustellen, wurden vier planungsbegleitende Arbeitskreise unterschiedlicher fachlicher Richtungen gebildet. Vertreter und Vertreterinnen der Land-, Forst-, Baumschul- und Wasserwirtschaft, der Kommunen (Städtebau) und der Naturschutzverbände wurden regelmäßig über den Stand der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes unterrichtet. Im Rahmen dieser frühzeitigen Einbindung von Nutzergruppen, Fachbehörden und Verbänden wurden Vorinformationen gesammelt und Akzeptanz für die Planung geschaffen.

Gemäß § 35 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und Anlage 2, Nr. 1 des Niedersächsischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (NUVPG) wurde für den Landschaftsrahmenplan verpflichtend eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt.

Entsprechend § 41 UVPG wurden für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes andere Behörden und gemäß § 41 UVPG die Öffentlichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Diese
Auslegung und Veröffentlichung erfolgen vom 10.08.2020 bis einschließlich 09.11.2020.

Der Entwurf des Landschaftsrahmenplanes mit allen Anlagen einschließlich des Umweltberichtes und des Materialbandes wurden während der Zeit der Beteiligung im Internet des Landkreises zum Download zur Verfügung gestellt.

Für den Landschaftsrahmenplan wurde eine strategische Umweltprüfung gemäß den rechtlichen Vorgaben (s. o.) durchgeführt. Hierzu zählt der Umweltbericht nach § 40 UVPG ‘. Im Umweltbericht werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet.

Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, den Umweltbericht gemeinsam mit dem Entwurf des Landschaftsrahmenplanes einzusehen und sich hierzu zu äußern.

Zugleich wurden die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Behörden und Einrichtungen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Landschaftsrahmenplan berührt sein können, gemäß § 41 UVPG beteiligt und ihnen wurde Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Landschaftsrahmenplanes und dem Umweltbericht eine Stellungnahme abzugeben.

Die im Rahmen der strategischen Umweltprüfung eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen wurden in den Stellungnahmen und Entscheidungen der Unteren Naturschutzbehörde in Form einer sogenannten Synopse gegenübergestellt.

Die abschließende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen gemäß § 43 UVPG einschließlich der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen gemäß § 45 UVPG wurden in der Zusammenfassenden Erklärung dargestellt und können eingesehen werden.

Im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland vom 23.Juli 2021 wurde die Bekanntmachung des Landschaftsrahmenplanes gemäß § 44 UVPG veröffentlicht.

Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans

Aufbauend auf dem Landschaftsrahmenplan von 1995 ist mit der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes 2021 eine Anpassung an die während der letzten mehr als 20 Jahre eingetretenen landschaftlichen Entwicklungen im Planungsraum erfolgt. Gleichzeitig wurde auch eine Ausrichtung an die teilweise veränderten Raum- bzw. Nutzungsansprüche sowie an die vielfältigen Neuerungen in der Umwelt- und Planungsgesetzgebung vorgenommen.


Grundlagen für den Landschaftsrahmenplan bilden umfangreiche Bestandsaufnahmen der naturräumlichen Besonderheiten und Standortfaktoren der heimischen Pflanzenwelt und deren Lebensräume, der charakteristischen Elemente des Landschaftsbildes sowie der vorhandenen Nutzungen. Die Daten stehen aus landesweiten Erfassungen zur Verfügung, wurden speziell für den Landschaftsrahmenplan erhoben oder wurden von langjährig im Landkreis aktiven ehrenamtlichen Naturschützern zur Verfügung gestellt.

Der Landschaftsrahmenplan soll als Fachgutachten wichtige Hinweise für die Erhaltung einer charakteristischen und naturnahen Kulturlandschaft mit ihrer regionalen Pflanzen- und Tierwelt, zur Sicherung wertvoller Lebensräume als Grundlage für die hier lebenden Menschen gegeben.

Ziel ist es, Natur und Umwelt gemeinsam mit den im Landkreis Ammerland wirtschaftenden und lebenden Menschen zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.

Der Landschaftsrahmenplan enthält hierzu ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Entwicklung des Landkreises aus naturschutzfachlicher Sicht unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungen. Er liefert Grundlagen für die Beurteilung von Eingriffen in die Natur und Landschaft, Abwägungsmaterial für die Bauleitplanung sowie für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Er enthält Hinweise für Maßnahmen an andere öffentliche Stellen und Fachplanungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Vollständige Version zum Herunterladen

Die vollständige Version des Landschaftsrahmenplanes Landkreis Ammerland mit allen Dokumenten können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Der Textteil des Landschaftsrahmenplanes umfasst 309 Seiten zuzüglich ca. 250 Seiten Anlagen und Materialband. Hinzu kommen 21 Textkarten im Maßstab 1 : 145.000 sowie 6 große farbige Karten im Maßstab 1 : 50.000.

Textband inklusive Textkarten und Anlagen


Bestands- und Planungskarten


Materialband und Gutachten Avifauna