Meldepflicht Hebammen und Entbindungspfleger
Für Hebammen und Entbindungspfleger besteht nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufes (NHebG) vom 19. Februar 2004 eine Fortbildungs- und Meldepflicht.
Das Gesundheitsamt überwacht die Auskunfts-, Anzeige- und Meldepflichten der Hebammen und Entbindungspfleger im Landkreis Ammerland. Hebammen und Entbindungspfleger haben dem Gesundheitsamt jederzeit auf Verlangen Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit zu geben, soweit dies zur Ausübung der Aufsicht erforderlich ist.
Fortbildungs- und Meldepflicht
- Hebammen und Entbindungspfleger haben nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufes eine Fortbildungspflicht.
- Hier finden Sie mehr Informationen zu den Fortbildungen des Hebammenverbandes Niedersachsen e.V.
Weitere Informationen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes.
Welche Unterlagen werden benötigt
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:
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Berufsurkunde im Original oder beglaubigte Kopie
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Personalausweis
Fortbildungs- und Meldepflicht:
- Der Meldebogen muss in Papierform ausgefüllt und unterschrieben an das Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland gesendet werden.
Welche Fristen muss ich beachten
- Hebammen und Entbindungspfleger müssen spätestens alle drei Jahre eine Fortbildung vorweisen.
- Der Fortbildungsnachweis wird der jährlichen Meldung beigefügt.
- Die jährliche Meldung muss spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen (Beispiel: Meldungen für das Jahr 2022 müssen spätestens bis zum 31. Januar 2023 erfolgen).