Natura 2000
Das ökologische Netz Natura 2000 spielt eine entscheidende Rolle bei den Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa.
Natura 2000 ist das Schutzgebietssystem der Europäischen Union, das erstmals europaweit auf einheitlicher Grundlage errichtet wird. Es fasst die nach der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie) und die nach der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) von den Mitgliedstaaten ausgewiesenen Gebiete zusammen und gibt einheitliche Schutzbestimmungen vor. Alle Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume, für die solche Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, sind in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie sowie im Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgelistet.
Niedersachsen hat mit Stand vom 30.06.2025
- 71 EU-Vogelschutzgebiete und
- 390 FFH-Gebiete
als Natura 2000-Gebiete an die EU gemeldet. Das entspricht etwa 16,2 Prozent der Landesfläche (inklusive mariner Bereiche).
Auskunft über die Gebiete der Natura 2000 erteilt die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Im Landkreis Ammerland liegen 12 FFH-Gebiete. Ein großer Anteil der FFH-Gebiete liegt im Landeseigentum der Niedersächsischen Landesforsten.
Alle FFH-Gebiete im Landkreis Ammerland sind durch eine Landschaftsschutzgebietsverordnung oder durch eine Naturschutzgebietsverordnung gesichert.
Für 3 FFH-Gebiete wurden Managementpläne erstellt (Teilgebiete des FFH-Gebiet 237 "Haaren und Wold bei Wechloy", FFH-Gebiet 010 „Lengener Meer, Stapelermoor, Baasenmeersmoor“, FFH-Gebiet 014 „Ipwegermoor, Gellener Torfmöörte“).
Für die restlichen FFH-Gebiete liegen Maßnahmenblätter vor.
Die Maßnahmenblätter und Managementpläne sind über den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf der Internetseite veröffentlicht.
Die FFH-Lebensraumtypen innerhalb der FFH-Gebiete dürfen nicht beeinträchtigt oder zerstört werden. Es sind Maßnahmen in Managementplänen und Maßnahmenblättern festzulegen, damit die Lebensraumtypen erhalten bzw. verbessert werden.
Natura 2000-Gebiete im Ammerland
Übersicht der Natura 2000-Gebiete im Bürgerportal
FFH-Gebiet 007 »Mansholter Holz, Schippstroth«
FFH-Gebiet 010 »Lengener Meer, Stapeler Moor, Baasenmeers-Moor«
FFH-Gebiet 014 »Ipweger Moor, Gellener Torfmöörte«
FFH-Gebiet 218 »Wittenheim und Silstro«
FFH-Gebiet 234 »Godensholter Tief«
FFH-Gebiet 236 »Fintlandsmoor und Dänikhorster Moor«
FFH-Gebiet 237 »Haaren und Wold bei Wechloy«
FFH-Gebiet 426 »Eichenbruch, Ellernbusch«
FFH-Gebiet 427 »Funchsbüsche, Ipweger Büsche«
FFH-Gebiet 433 »Elmendorfer Holz«
Rechtsgrundlage
- Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie)
- Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG)
- Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG)