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Ortswechsel von Tierausstellungen und Tiermärkten (z.B. Wanderzirkus) anzeigen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99050204169000

Zuständige Stelle

Kommunale Veterinärbehörden, ggf. LAVES (bei überregionalen Veranstaltungen mit Vieh).

Erforderliche Unterlagen

Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (entfällt bei nicht gewerblichen Zirkusbetrieben)

Veranstaltungserlaubnis

Registriernummer

Frist

Jeder Ortwechsel ist der zuständigen Behörde beim Verlassen des bisherigen Ortes anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Den Ortswechsel von Zirkusbetrieben (gewerbsmäßig oder nicht gewerbsmäßig) und anderen Einrichtungen für die Zurschaustellung von Tieren an wechselnden Orten müssen Sie anzeigen. Die Anzeige des Ortswechsels müssen Sie spätestens beim Verlassen des bisherigen Aufenthaltsortes bei der zuständigen Behörde des beabsichtigten Aufenthaltsortes anzeigen. Diese Anzeige können Sie formlos stellen.

Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten:

Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen:

  • Angaben zum Veranstaltenden und der verantwortlichen Person
  • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
  • Angaben zu den ausgestellten Tierarten
  • Nähere Angaben zu den Räumen und Einrichtungen, die für die zur Schaustellung vorgesehen sind

Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.

Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.

Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.

Sie erhalten eine Bestätigung.

Bei Rückfragen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.

Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots geht Ihnen eine Rückmeldung zu.

Rechtsgrundlage(n)