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Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99110042000000

Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Unterlagen, aus denen sich die Eignung zur Abnahme von Sachkundeprüfungen ergibt

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer XVII.1 an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie dürfen mit der Tätigkeit erst nach Anerkennung beginnen.

Rechtsgrundlage