Pflegekinderdienst
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Ein Pflegekind ist ein Kind, das nicht in seiner Ursprungsfamilie, sondern in einer anderen Familie, seiner Pflegefamilie lebt.
Pflegekinder kommen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen in eine Pflegefamilie:
- Eltern können aufgrund eines Todesfalls, einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ihre Kinder nicht mehr versorgen
- Eltern geraten aufgrund äußerer Umstände wie z. B. Arbeitslosigkeit oder Trennung und Scheidung in eine schwere Krise
- Eltern sind mit dem alltäglichen Leben überfordert, sind zu sehr mit sich selbst beschäftigt und können ihren Kindern keine verlässlichen Eltern sein
Der Pflegekinderdienst des Landkreises Ammerland befasst sich mit allen Themen des Pflegekinderwesens und bietet im Rahmen des SGB VIII Hilfestellung, Betreuung und Begleitung für alle, die an den verschiedenen Pflegeformen beteiligt sind. Unter anderem beinhaltet die Aufgabe des Pflegekinderdienstes die Suche und Auswahl geeigneter Pflegefamilien. Der erste Weg als Interessierte führt Sie zu Ihrem Jugendamt beziehungsweise Pflegekinderdienst vor Ort. Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben, Pflegefamilie zu werden und geben Ihnen Informationen zum jeweiligen Bewerbungsverfahren.
Im Landkreis Ammerland sind interessierte Menschen immer willkommen.
Wir freuen uns auf Sie!
Warum wird ein Kind zum Pflegekind?
Die Erziehung eines Kindes gehört zu den verantwortungsvollsten Aufgaben im Leben von Eltern. Sich diesen zu stellen ist nicht immer leicht. Manchmal fühlen sich Eltern aufgrund schwieriger Lebensphasen mit der Erziehung ihres Kindes überfordert oder überlastet. Dieses kann zu einer vorübergehenden oder auch dauerhaften Unterbringung eines Kindes führen.
Nicht nur kleine Kinder, sondern auch größere Kinder im Schulalter oder Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung benötigen ein neues Zuhause.
Die Jugendhilfe möchte den Kindern, die nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, die Möglichkeit bieten, in einer (Pflege-)Familie aufzuwachsen, die den Bedürfnissen des Kindes gerecht wird.
Wie werde/en ich/wir Pflegefamilie?
Überlegen Sie, ein Kind in Ihrer Familie aufzunehmen? Können Sie sich vorstellen, einem Kind auf Zeit oder auf Dauer ein Zuhause zu geben? Sind Sie bereit, ein Teil der Jugendhilfe zu werden und sich den besonderen Anforderungen des Pflegekinderwesens zu stellen?
Der Pflegekinderdienst berät Sie hierzu gerne in einem persönlichen Informationsgespräch. Nachfolgend haben wir für Sie erste Informationen zusammengestellt:
Pflegefamilie können Verheiratete, unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare und Alleinstehende, sowohl mit als auch ohne Kinder, werden.
Die Bewerbung als Pflegefamilie setzt unter anderem voraus, sich im Vorfeld Gedanken über die Motivation zur Aufnahme eines Kindes zu machen. Gleichzeitig sollte die Pflegefamilie sich bewusst machen, dass die Aufnahme eines Pflegekindes eine Jugendhilfemaßnahme darstellt. Die Dauer eines Pflegeverhältnisses richtet sich somit nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes.
Verfahren zur Auswahl der Pflegefamilien
Vor Aufnahme eines Pflegekindes müssen potentielle Pflegefamilien an einem Bewerberverfahren teilnehmen. Der Pflegekinderdienst überprüft die soziale und familiäre Situation, den Gesundheitszustand, Beweggründe und Erziehungsvorstellungen sowie Lebenserfahrung und Belastbarkeit der zukünftigen Pflegefamilie.
Zum Bewerberverfahren gehören unter anderem ein Vorbereitungskurs, mehrere Gespräche und Hausbesuche.
Folgende Unterlagen werden im Verlauf des Überprüfungsverfahrens vom Pflegekinderdienst eingefordert:
- Bescheinigung über das Vorbereitungsseminar
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (§72 SBG VIII) aller volljährigen Personen im Haushalt
- Einkommensnachweis
- ärztliches Attest aller Personen im Haushalt
- Fragebögen zur Bewerbung
- Lebensberichte der Pflegeperson/en
Sofern Sie Interesse haben, Pflegefamilie zu werden, nehmen Sie gerne Kontakt mit der zuständigen Fachkraft des Pflegekinderdienstes auf, um ein erstes Informationsgespräch zu vereinbaren.
Aufgaben einer Pflegefamilie
Eine Pflegefamilie übernimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie gibt Kindern und Jugendlichen, die vorübergehend oder auf Dauer nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, ein sicheres Zuhause
Die Aufgaben einer Pflegefamilie beziehen sich auf die ganzheitliche Förderung und Unterstützung eines Kindes, um diesem eine gute Entwicklung zu ermöglichen. Eine Pflegefamilie bietet nicht nur Unterkunft und Verpflegung, sondern auch emotionalen Rückhalt, Stabilität und eine vertraute Umgebung. Eine Pflegefamilie begleitet das Kind in seinem Alltag, fördert seine Entwicklung und unterstützt es in der Akzeptanz seiner Herkunftsfamilie und den mit ihr verbunden Erfahrungen.
Die Jugendhilfe ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, die Ursprungsfamilie wieder zusammenzuführen. Ist eine Rückführung nicht möglich, so ist es das Bestreben, einen guten und regelmäßigen Kontakt zur Herkunftsfamilie zu ermöglichen. Dieses bedeutet für Pflegefamilien, eine neutrale und offene Haltung gegenüber den Herkunftsfamilien einzunehmen. Des Weiteren wird die Biographiearbeit ein stetiger Begleiter im Alltag sein.
Um diese Anforderungen meistern zu können, arbeiten Sie eng mit den Fachkräften des Pflegekinderdienstes und gegebenenfalls weiterer Institutionen und Fachstellen zusammen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Weiterführende detaillierte Informationen zu den vielfältigen grundsätzlichen und praktischen Fragen rund um das Thema "Pflegekind" in Niedersachsen bzw. in Deutschland erteilt zudem der PFAD-Niedersachsen e.V.
An wen muss ich mich wenden?
Möchten Sie Pflegefamilie werden? Dann wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Fachkraft (siehe Randspalte).
Pflegekinder werden unter Mitwirkung des Allgemeinen Sozialdienstes vermittelt.