Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Beschreibung
Für die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die zum Betriebsbereich gehört oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, wird eine Genehmigung, wenn der angemessene Sicherheitsabstand unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird, benötigt.
Der Landkreis Ammerland ist für die störfallrechtliche Genehmigung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nur dann zuständig, wenn es sich bei dem Betriebsbereich um eine Biogasanlage handelt. In allen übrigen Fällen ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg bzw. Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zuständig.
Voraussetzungen
- Von der Anlage dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, die nach technischem Stand vermeidbar sind.
- Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage müssen nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
- Die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle müssen ordnungsgemäß beseitigt werden.
- Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes dürfen dem Vorhaben nicht entgegenstehen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen der Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Rechtsgrundlage(n)
Frist
Bevor die Anlage errichtet, betrieben oder geändert wird.
Kosten
- Gebühr: Mindestens 500,00 EUR, höchstens 356600,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
- 6 — 7 Monat(e)
- Die zuständige Behörde muss innerhalb von sechs Monaten über eine Änderung und innerhalb von sieben Monaten über die Errichtung und den Betrieb entscheiden.