Stationäre Eingliederungshilfe (Wohnheim/-gruppe)
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form von Leistungen für behinderte Menschen in stationären Wohneinrichtungen (Wohnheime, Wohngruppen, Internate, Sprachheilzentren)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Eingliederungshilfe - Antrag auf Eingliederungshilfe für Erwachsene, (268 kB)
- Eingliederungshilfe - Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, (300 kB)
- Eingliederungshilfe - Anlage zum Antrag für Erwachsene, (58 kB)
- Eingliederungshilfe - Anlage zum Antrag für Kinder und Jugendliche, (115 kB)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe in Form von Eingliederungshilfe ist vor Aufnahme in die Einrichtung zu stellen. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage
§§ 53, 54 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
§§ 17, 26, 33, 41, 56 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX)