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Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erlaubnis

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99050180005000

Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis.
Die Stellvertretungserlaubnis wird dem Betreiber für die als Stellvertretung eingesetzte Person erteilt. Sie kann befristet sein.

Erforderliche Unterlagen

Es werfen ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Nach Zeitaufwand, mindestens 200,00 Euro.

Frist

Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so hat der Betreiber dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
  • Zuverlässigkeit für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes