Tagespflege
Die Förderung von Kindern in Tagespflege dient als finanzielle Unterstützung für die Familie und wird auf Antrag gewährt.
Im ersten Lebensjahr des Kindes wird die Betreuung nur bezuschusst, wenn die Eltern berufstätig sind und ihr Kind nicht selbst betreuen können. Mit Vollendung des ersten Lebensjahres hat jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch entsprechend dem individuellen Bedarf. Der Bedarf ist auf Anforderung dem Jugendamt gegenüber nachzuweisen.
Ab dem dritten Geburtstag hat ein Kind Anspruch auf einen Platz im Kindergarten. Bekommt ein Kind keinen Kindergartenplatz, kann auf besonderen Antrag die Tagespflege vorübergehend solange weiter gefördert werden, bis das Kind in den Kindergarten wechseln kann.
Die Förderung erfolgt gestaffelt nach Einkommensstufen. Maximal zahlen die Eltern 2,50 Euro pro Betreuungsstunde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Antragsbearbeitung sind in jedem Fall folgende Unterlagen einzureichen:
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Förderung der Tagespflege
- Betreuungszeitenbescheinigung
Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen und Betreuungsumfang zusätzlich:
- Arbeitszeitenbescheinigungen oder Schulbescheinigungen der Eltern
- Verdienstbescheinigungen der Eltern
- sonstige Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
- Versicherungsnachweise
- Nachweise über Kosten der Unterkunft
- SGB II Bescheid