Teilstationäre Eingliederungshilfe (Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Fördergruppe, Tagesstätte, Budget für Arbeit)
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form von Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in vergleichbaren Beschäftigungsstätten
Hilfen in besonderen teilstationären Einrichtungen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen größtmögliche Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen
Formulare
- Eingliederungshilfe - Antrag auf Eingliederungshilfe für Erwachsene, (190 kB)
- Eingliederungshilfe - Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, (650 kB)
- Stellungnahme der Schule, (56 kB)
- Kurzantrag zur Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII, (171 kB)
- Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II § 30 Abs. 5 SGB XII, (82 kB)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe in Form von Eingliederungshilfe ist vor Aufnahme in die Einrichtung/ Inanspruchnahme der Maßnahme zu stellen. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch (SGB IX)