Tierveranstaltung-Genehmigung
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.
Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Ansprechpunkt
- für regionale Veranstaltungen: Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
- für überregionale Veranstaltungen: das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Frist
mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung der Anzeige einer Tierveranstaltung fallen Gebühren nach Zeitaufwand gemäß Ziffer XVIII.1 der Anlage zur „Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens" (GOVV) an.