Unterhaltsheranziehung nach dem SGB XII
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel Verwandte und Angehörige, die ihnen gegenüber unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltsansprüche von Leistungsempfängern nach dem SGB XII gehen kraft Gesetzes auf den Landkreis Ammerland über.
Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt
Für die Überprüfung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit werden in jedem Einzelfall Unterlagen von den Unterhaltspflichtigen angefordert.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei Aufforderung zur Auskunftserteilung werden Fristen gesetzt.