Jugendhilfe im Strafverfahren
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird immer dann tätig, wenn Jugendliche (14 bis 17 Jahre alt) oder Heranwachsende (18 bis 21 Jahre alt) eine Straftat begangen haben sollen.
Wir beraten und unterstützen Jugendliche, Heranwachsende und Erziehungsberechtigte während des strafrechtlichen Verfahrens und geben Hinweise
- zu den Auswirkungen und Zielen eines Jugendstrafverfahrens und seinen Besonderheiten hinsichtlich der erzieherischen, sozialen und fürsorglichen Aspekte,
- zu den Auswirkungen und Zielen möglicher Verfahrensausgänge,
- zu Haftverschonungsmöglichkeiten im Falle einer Untersuchungshaft.
Im gerichtlichen Verfahren beurteilen wir
- den Entwicklungsstand und die Lebenssituation des angeklagten jungen Menschen,
- seine Verantwortlichkeit und soziale Reife,
- im Falle einer Verurteilung die infrage kommenden erzieherischen Maßnahmen.
Im Anschluss an das gerichtliche Verfahren ist die Jugendhilfe im Strafverfahren für die Überwachung richterlicher Weisungen und Auflagen zuständig. Wir sind zudem bemüht, durch Präventionsmaßnahmen in Kooperation mit Schulen, Verbänden und Vereinen zur Vermeidung von Straftaten beizutragen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.