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Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Wenn ein Jahr- oder Spezialmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden.

Beispiele für Marktprivilegien:

  • Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts
  • Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe
  • Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen
  • bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts

Weitere Informationen zum Thema »Veranstaltungen« finden Sie in den folgenden Leistungen:

  • Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes
  • Veranstaltung eines Wochenmarktes