Seiteninhalt
Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Wenn ein Jahr- oder Spezialmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden.
Beispiele für Marktprivilegien:
- Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts
- Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe
- Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen
- bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts
Weitere Informationen zum Thema »Veranstaltungen« finden Sie in den folgenden Leistungen:
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes
- Veranstaltung eines Wochenmarktes