Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe (Prostitutionsstätte, Prostitutionsvermittlung, Prostitutionsfahrzeug oder Prostitutionsveranstaltung) betreiben und Ihnen die Erlaubnis hierfür befristet erteilt wurde, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen, sofern die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.
Ansprechpunkt
Landkreise und kreisfreie Städte