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Einheitlicher Ansprechpartner

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99144017215000

Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) sollen grenzüberschreitende Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt erleichtert werden. Dienstleistungen in diesem Sinne sind handwerkliche, kaufmännische und freiberufliche Tätigkeiten und Leistungen, die gegen Entgelt erbracht werden. Bestimmte Branchen wurden von der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgeschlossen, wie z.B. Finanz-dienstleistungen, der Gesundheitssektor, Dienstleistungen der elektronischen Kommunikation, Verkehr und Transport, Leiharbeitsfirmen, Glückspiele, öffentliche Dienstleistungen, private Sicherheitsdienste und Steuerberater.

Die EU-DLR sieht vor, dass alle Verfahren und Formalitäten, die für eine solche Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, elektronisch über zentrale Anlaufstellen - sogenannte Einheitliche Ansprechpartner - abgewickelt werden können. Der Einheitliche Ansprechpartner soll insbesondere Unternehmen aus der Europäischen Union helfen, über die Landesgrenze hinaus Dienstleistungen zu erbringen oder einen Betrieb zu gründen. Er unterstützt zudem inländische Unternehmen.

Die Einheitlichen Ansprechpartner haben vor allem zwei Funktionen:
Zum einen informiert der Einheitliche Ansprechpartner über die relevanten Zuständigkeiten und erforderlichen Formalitäten.

Zum anderen bildet der Einheitliche Ansprechpartner eine Anlaufstelle für Unternehmer oder Unternehmensgründer, und nimmt die komplette Verfahrenskompetenz (Dokumente, Anträge, Erklärungen, die im direkten Zusammenhang mit der Aufnahme oder Ausübung einer Tätigkeit stehen) entgegen und leitet diese unverzüglich an die zuständige Behörde weiter.

Für elektronische Informationen und Anträge steht das Dienstleisterportal des Landes Niedersachsen zur Verfügung.

Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist ein Angebot und stellt keine Pflicht dar. Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin direkt an die zuständigen Stellen wenden. Die Zuständigkeiten und Befugnisse der für die jeweilige Aufgabe zuständigen Stellen und Behörden bleiben unberührt. Die Koordinierung der notwendigen Verwaltungsverfahren und Formalitäten über den Einheitlichen Ansprechpartner sind gebührenpflichtig.