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Wald - Erstaufforstung: Anzeige

Die Erstaufforstung von Wald bis zu einer Größe von zwei Hektar ist der unteren Waldbehörde bis spätestens zwei Monate vor ihrer Durchführung anzuzeigen.

Erstaufforstungen über zwei Hektar bedürfen der Genehmigung durch die untere Waldbehörde.

Sowohl die Anzeige als auch die Genehmigung können von der unteren Waldbehörde mit Auflagen versehen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein Lageplan wird benötigt.

Welche Fristen sind zu beachten?

Erstaufforstungen sind der Waldbehörde spätestens zwei Monate vor Durchführung anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)