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Wasserschutzgebiete

Zum Wohl der Allgemeinheit bietet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung sowohl mit Blick auf die Qualität des Wassers als auch auf ein ausreichendes Wasservorkommen die Möglichkeit der formellen Festsetzung von Wasserschutzgebieten.

Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten erfolgt durch behördliche Verordnungen. Zuständig für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten ist seit 2005 die Untere Wasserbehörde des Landkreises. Ziel ist es Regelungen zu treffen, die das Grundwasser im Gewinnungs- und Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen schützen. Hierfür ist es erforderlich, durch den Erlass von Schutzgebietsverordnungen bestimmte Handlungen und Nutzungen zu verbieten oder einzuschränken.

Im Landkreis Ammerland gibt es mehrere Trinkwassergewinnungsanlagen, die die Versorgung der Bevölkerung des Landkreises mit ausreichend Trinkwasser sicherstellen. Für die Wassergewinnungsanlagen in Oldenburg-Alexandersfeld, Bad Zwischenahn, Nethen und Varel sind im Landkreis Ammerland entsprechende Wasserschutzgebiete verordnet. Für die Gewinnungsanlage in Westerstede ist die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes in der Planung.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Ein Wasserschutzgebiet besteht aus mehreren Schutzzonen, die je nach Abstand zu den Brunnen unterteilt sind. Schutzzonen dienen dem speziellen Schutz des Grundwassers, das zur Trinkwasserversorgung genutzt wird. In Wasserschutzgebieten können einige Handlungen nur beschränkt zugelassen oder aber auch verboten werden.

Die Schutzzone I ist der sogenannte Fassungsbereich. Hier sind alle Handlungen verboten, die nicht dem Betrieb und der Unterhaltung der Wasserversorgungsanlage dienen. Das Gebiet dieser Zone wird in der Regel gegen unbefugtes Betreten gesichert. Es findet grundsätzlich keinerlei Flächennutzung statt.

Die Schutzzone II wird auch als engere Schutzzone bezeichnet. Sie ist ebenfalls ein sehr sensibler Bereich, besonders für den Umgang mit Nähr- und Schadstoffen sowie für Handlungen, die den Nähr- und Schadstoffeintrag in das Grundwasser begünstigen können. Neubebauungen sind hier grundsätzlich verboten.

Die Schutzzone III ist die weitere Schutzzone. Sie soll in der Regel das gesamte Einzugsgebiet umfassen. Bei sehr großen, lang gestreckten Einzugsgebieten kann die Zone III in Zuflussrichtung bei einer Entfernung von 4 km von der Fassung begrenzt werden. Entscheidend für die Größe der Ausweisung sind immer die Gegebenheiten des Einzelfalls. Bis in die Zone III bestehen noch Verbote, z.B. für das Versickern von Abwasser, das Ablagern und die Deponierung von Abfällen.

Wasserschutzgebiete im Landkreis Ammerland

Übersichtskarte der Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiet Bad Zwischenahn

(veröffentlicht am 16. August 2013 im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland – Nummer 29, Seite 97)

Wasserschutzgebiet Nethen

(veröffentlicht am 14. November 2003 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Weser-Ems – Nummer 46, Seite 947)

Wasserschutzgebiet Oldenburg-Alexanderfeld

(veröffentlicht am 9. Februar 1990 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Weser-Ems – Nummer 6, Seite 192)

Wasserschutzgebiet Varel

(veröffentlicht am 4. Mai 1990 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Weser-Ems – Nummer 18, Seite 502)

Verordnung der Bezirksregierung Weser-Ems vom 20.04.1990
Übersichtskarte (M 1 : 25.000)

Grünlanderneuerung im Wasserschutzgebiet

[Allgemeinverfügung des Landkreises Ammerland "Genehmigung für die Grünlanderneuerung mit Umbruch in Wasserschutzgebieten"