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Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99036012015000

Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird im Landkreis Ammerland immer direkt ausgestellt, daher ist eine Statusbabfrage nicht notwendig.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)