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Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird im Landkreis Ammerland immer direkt ausgestellt, daher ist eine Statusbabfrage nicht notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.