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Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99036012015000

Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird im Landkreis Ammerland immer direkt ausgestellt, daher ist eine Statusbabfrage nicht notwendig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage