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KMU-Förderprogramm Ammerland

Der Landkreis Ammerland und seine Gemeinden unterstützen kleine und mittlere Unternehmen im Landkreis Ammerland bei ihren Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 15 Prozent, wenn im Zusammenhang der Investitionen Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden.

Förderfähig sind beispielsweise Existenzgründungen, die Errichtung, Erweiterung und Verlagerung einer Betriebsstätte. Die Förderung von Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsinvestitionen ist unabhängig von der Schaffung von Arbeitsplätzen. Zuschüsse können daneben auch zur Durchführung nicht investiver Maßnahmen gewährt werden.

Das kommunale Förderprogramm zur Unterstützung von kleinen und mittleren gewerblichen Betrieben im Ammerland hat eine Laufzeit von sieben Jahren und endet Ende 2027. Das jährliche Förderbudget beträgt 800.000 €. Neben dem Landkreis zahlen in den Fördertopf zum einen die Standortgemeinde des geförderten Betriebes und zum anderen solidarisch alle sechs Gemeinden ein, da wir davon ausgehen, dass sich eine gute Unternehmensentwicklung natürlich auch über die Gemeindegrenzen hinaus positiv auswirkt. Diese Art der Soilidarfinanzierung eines Förderinstrumentes ist eine Besonderheit in Niedersachsen.

Das Förderprogramm wird über Parteigrenzen hinweg von dem Stadtrat und den Gemeinderäten sowie dem Kreistag getragen.

Wer kann Anträge stellen?

  • Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) und Existenzgründungen mit Sitz im Landkreis Ammerland
  • Folgende Branchen können Zuschüsse beantragen: Industrie und Handwerk, Handel, Beherbergungsgewerbe, Bau- und Verkehrsgewerbe, Dienstleistungsgewerbe
  • Die Förderung von Freiberuflern und sonstigen Unternehmen ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere folgende Investitionsvorhaben:

  • Existenzgründungen
  • Erstmalige Errichtungen, Erweiterungen und / oder Verlagerungen einer Betriebsstätte (wenn sich die Zahl der Vollzeitdauerarbeitsplätze um 10 Prozent - mindestens aber um einen Vollzeitdauerarbeitsplatz - erhöht. Bei der Schaffung fon Arbeitsplätzen für Hochschulabsolveten und Auszubildenden entfällt die geforderte Steigerungequote.)
  • Erwerb einer von der Stilllegung bedrohten oder bereits stillgelegten Betriebsstätte (sofern der Kauf unter Marktbedingungen erfolgt)
  • Grundlegende Änderung des Produktionsverfahrens (bei dauerhafter Sicherung der vorhandenen Vollzeitdauerarbeitsplätze)
  • Beseitigung von Leerständen (in nahversorgungsrelevanten Bereichen)
  • Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsinvestitionen

Nachhaltige und umweltbezogene Investitionsmaßnahmen, die einen Beitrag zur Reduktion schädlicher Emissionen und zr ressourcenfreundlichen Energienutzung leisten können, werden besonders berücksichtigt.

Förderfähig sind insbesondere Bau-, Maschinen- und Ausstattungsinvestitionen, die als Wirtschaftsgüter aktiviert werden. Ausgeschlossen sind beispielsweise Grunderwerb, Eigenleistungen sowie Kraftfahrzeuge.

Gefördert weren können außerdem nicht investive Maßnahmen:

  • Erstmalige Erstellung eines Internetportals für Existenzgründer
  • Beratungen im Bereich Ressourcenschonung und Prozessoptimierung (Lean Management)
  • Erstmalige Teilnahme an Messen
  • Vorbereitende Studien, Marketingkonzepte
  • Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsberatungen
  • Beratungs- und Coachingförderung in der Gründungsphase
  • Erstmalige Aufstellung von Umweltmamangementsystemen ode Total-Quality-Management-Ansätzen, Zertifizierung
  • Konzpte für ein betriebliches Energiemanagement, Energieeinsparungsinvestitionen, Investition zur Nutzung regenerativer Energien und zur CO2-Reduzierung
  • Markeinführung innovativer Produkte

In welcher Höhe wird gefördert?

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Investitionsmaßahmen von kleinen Unternehmen bis zu 15 Prozent und von mittleren Unternehmen bis zu 7,5 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 5.000 Euro für jeden geschaffenen und besetzten Dauerarbeitsplatz, bzw. 7.500 Euro für Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze, die mit Hochschulabsolventen besetzt werden
  • Die Förderhöchsthöhe ist auf 50.000 Euro begrenzt.
  • Bei Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsinvestitionen ist die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze nicht erforderlich. Die Förderhöchsthöhe ist hierbei auf 10.000 Euro begrenzt.
  • Leerstandsbeseitigungen werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert.
  • Für nicht investive Maßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben im Rahmen der in der Richtlinie des Landkreises Ammerland festgelegten Höchstbeträge

Was ist noch zu beachten?

  • Eine Förderung nach der kreiseigenen Richtlinie ist nur möglich, wenn der Antrag vor Beginn des Vorhabens schriftlich beim Landkreis Ammerland eingegangen ist.
  • Die förderfähigen Gesamtkosten des Investitionsvorhabens müsen sich auf mindestens 25.000 Euro, bei Existenzgründern auf 10.000 Euro belaufen
  • Das Vorhaben solte innerhalb von zwei Jahren umgesetzt sein. 
  • Die Gesamtfinanzierung des Projektes ist nachzuweisen.