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Wissenswertes über die Biotonne

Grundsätzlich können alle pflanzlichen und tierischen verrottbaren Abfallstoffe in die braune Biotonne gegeben werden. Je vielfältiger das Ausgangsmaterial ist, desto schneller verläuft die Rotte und umso besser ist die Kompostqualität. Unbedingt zu vermeiden sind Verunreinigungen mit Störstoffen, um hochwertigen Kompost erzeugen zu können, der biologisch einwandfrei ist und sich auch gut vermarkten lässt. Zu den häufig anfallenden verwertbaren Abfällen in Haus und Garten gehören zum Beispiel: 

Aus dem Haushalt: Aus dem Garten:
Blumen, Blumentopferde Äste
Brotreste Baumnadeln, Blätter
Eierschalen, Eierpappe Blumen, Blumenerde
Fisch- und Fleischreste (nur gekocht, nicht roh!) Fallobst
Gemüseabfälle Gemüseabfälle
Haare, Federn (in kleinen Mengen) Graschnitt
Holzspäne, Holzasche Heckenschnitt
Kaffeefilter, Kaffeesatz Heu
Kleintierstreu oder -mist (nicht von fleischfressenden Kleinsäugern) Holzabfälle (klein, unbehandelt)
Küchenpapier Laub
Mehlprodukte Moos
Nussschalen Rasenschnitt
Obstabfälle, Obstschalen Rinde, Reisig
Papiertüten Sägemehl
Speisereste Stauden
Teeblätter, Teebeutel Strauchschnitt
Wellpappe (zerkleinert) Stroh
Zeitungspapier (einzelne Blätter) Teichpflanzen
Zimmerpflanzen Wildkräuter, "Unkräuter"
Zitrusfrüchte,  Zitrusschalen Zweige

Was darf auf keinen Fall in die Biotonne?

Alle Stoffe, die nicht von Natur aus verrotten oder die Kompostierung nachteilig beeinträchtigen, dürfen nicht in die Biotonne gelangen. Fremdstoffe wie Glas, Metall, Plastik oder Verbundstoffe gehören in die Wertstoffcontainer, in den „Gelben Sack“ oder in die Restmülltonne. Alle schadstoffhaltigen Produkte gehören dagegen zur Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen zur Problemstoffsammlung.

Asche Milch- und Safttüten
Blumendraht Plastiktüten
Frittierfett (erhärtet in den Restmüll) rohes Fleisch (auch nicht von Fischen)
flüssige Speisereste (Öl, Suppen) Staubsaugerbeutel
Holz (imprägniert) Tierkörperteile
Hygienepapiere Vogelsand
Illustrierte, Glanzbroschüren Windeln
Kadaver Zigarettenkippen
Katzenstreu sonstiger Restmüll
Kehrricht sonstige Wertstoffe
Knochen, Gräten, Exkremente Sondermüll
Leder  

Aus seuchenhygienischen Gründen sollen laut Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums seit 20. März 2002 folgende Abfälle nicht mehr über die Biotonne, sondern unbedingt über die Restmülltonne entsorgt werden:

  • menschliche Exkremente, benutzte Einwegwindeln
  • Exkremente von fleischfressenden Kleinsäugern, zum Beispiel Hunden, Katzen, auch zusammen mit Einstreu oder Harn- und Kotbindemittel
  • rohes Fleisch und unbehandelte Knochen (auch von Fischen)

Saisonbiotonne

Sollten während der Sommermonate regelmäßig mehr Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Stauden- und Heckenschnitt oder Laub anfallen, ist es auch möglich, während der Gartensaison eine größere oder zusätzliche Saisonbiotonne anzumelden.

Die Behältergröße sowie der Zeitraum der Saisonbiotonnennutzung sind frei wählbar.

Die gewünschte Tonne wird den Nutzern vom Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos zur Verfügung gestellt und kann bei einer sich jährlich wiederholenden Nutzung auf dem Grundstück verbleiben.

Die An- oder Abmeldung der zusätzlichen oder größeren Biotonne hat über die Gemeindeverwaltungen zu erfolgen. Die Nutzung einer Saisonbiotonne erleichtert auch den Fahrern der Entsorgungsfirma die Arbeit; außerdem können damit witterungsbedingte Abfuhrprobleme bei den Gartenabfallsäcken verhindert werden (Durchweichen bei Stark- oder Dauerregen).

Und was ist mit Plastiktüten?

Kunststoffgegenstände aus fossilen Rohstoffen (auf Erdölbasis) wie Plastiktüten gehören generell nicht in die Biotonne. Der oft aufgedruckte Begriff "umweltfreundlich" für Polyethylen (PE-)Tüten ist hier irreführend; er bezieht sich ausschließlich auf die Abbauprodukte, die sich grundwasserneutral und umweltschonend verhalten. Doch der extrem lange Abbauprozess macht diese Abfälle für die Kompostierung und die Kompostvermarktung ungeeignet – auch wenn die Tüten für die Vorsammlung von Bioabfällen im Haushalt optimal geeignet scheinen.

Auch Biotüten aus biologisch abbaubaren und nachwachsenden Rohstoffen wie Stärke (Mais, Kartoffeln), Cellulose oder Polymilchsäuren haben störende Auswirkungen auf eine geordnete Kompostierung. Versuche zeigen immer wieder, dass auch diese Tüten zu langsam verrotten. Daher müssen die Tüten sehr häufig, zusammen mit anderen Störstoffen, aussortiert und als Restmüll entsorgt werden. Außerdem ist ein Aussortieren sowie eine Unterscheidung zwischen konventionellem Kunststoff und Biofolien in der Biotonne rein optisch für die Müllwerker kaum möglich. Die Bundesgütegemeinschaft Kompost hält diese Tüten schon lange für einen Störstoff im Kompost und auch das Niedersächsische Umweltministerium empfiehlt, die biologisch abbaubaren Tüten von der Biomüllsammlung auszuschließen.

Tipps der Abfallberatung rund um die Biotonne

Hygienische Bedenken gegen die Verwendung von Biotonnen bestehen bei einer zweiwöchentlichen Abfuhr nicht. Trotzdem kann es besonders in den Sommermonaten durch die wärmeren Temperaturen zu einem Madenbefall kommen. Das lässt sich aber durch die Beachtung einfacher Tipps verhindern.

Nähere Informationen zu den Themen "Plastiktüten in der Biotonne" und "Handhabung der Biotonne" erhalten Sie in der rechten Randspalte unter "Dokumente". 

Im Winter können sich durch Frost andere Probleme mit der Entsorgung des Biomülls ergeben, indem es Beispiel zum Festfrieren der feuchten Abfälle in der Tonne kommt und die Leerung dadurch erschwert beziehungsweise unmöglich wird.