Einheitlicher Ansprechpartner
Wenn Sie als UnternehmerIn beziehungsweise UnternehmensgründerIn oder als FreiberuflerIn aus allen Branchen Hilfe bei Behördengängen benötigen, weil Sie zum Beispiel ein mitunter aufwändiges und kompliziertes Verfahren wie die Gründung einer Niederlassung anstreben, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Wirtschaftsförderung als sogenannten "einheitlichen Ansprechpartner" zu wenden. Der Service richtet sich insbesondere an EU-Bürger und EU-Bürgerinnen aus den Mitgliedstaaten, aber auch an Interessenten aus Deutschland. Als einheitlicher Ansprechpartner stellen wir Unternehmen bedarfsgerecht die nötigen Antragsformulare bereit, versorgen mit Informationen über die jeweiligen Verwaltungsverfahren, prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten sie den zuständigen Behörden zu.