Sorgeerklärung (Sorgerechtsbescheinigung)
Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die gemeinsame elterliche Sorge nur unter der Voraussetzung zu, dass beide die elterliche Sorge zusammen übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Dies muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Wichtiger Hinweis:
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Eine entprechende Bescheinigung kann durch die Beistandschaft ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung (gegebenenfalls)
- Personalausweise beziehungsweise sonstige Ausweispapiere beider Elternteile