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Elektro- und Elektronikaltgeräte

Elektrogeräte enthalten nicht nur wertvolle Metalle wie Gold, Kupfer und seltene Erden, sondern auch giftige Stoffe wie Quecksilber oder Blei. Zudem sind in einigen Batterien beziehungsweise Akkus fest verbaut, die leicht brennbar oder explosiv sind. Deshalb sind ausgediente Elektrogeräte unbedingt getrennt zu sammeln und abzugeben.

Sie dürfen keinesfalls über den Restmüll entsorgt werden.

So ist sichergestellt, dass sie keine Brände in Entsorgungsfahrzeugen oder -anlagen auslösen können. Zudem werden Schadstoffe sicher entsorgt, sodass sie keine Gefahr für Umwelt oder Menschen darstellen. Wertvolle Ressourcen können hochwertig recycelt werden und bleiben der Kreislaufwirtschaft erhalten. Und nicht zuletzt spart das Recycling im Vergleich zum Abbau neuer Rohstoffe zusätzlich Energie ein.

Was zählt zu den Elektro- und Elektronikgeräten?

Zu den Elektro- und Elektronikaltgeräten zählen nicht nur Geräte, die über einen Stromstecker verfügen, sondern auch solche Geräte, die mit Akkumullatoren, Batterien oder Solarzellen betrieben werden, wie

  • Haushaltsgroßgeräte (auch Nachtspeicheröfen)
  • Haushaltskleingeräte
  • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Geräte der Unterhaltungselektronik
  • Photovoltaikmodule
  • Beleuchtungskörper (keine Glühlampen)
  • elektrische und elektronische Werkzeuge
  • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  • Medizinprodukte
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • Sim-Karten, Speicherkarten, Chipkarten (wie Bezahl- und Krankenkassenkarten)
  • Druckerpatronen mit Chip
  • Möbel- und Kleidungsstücke mit integrierten elektronischen Bauteilen (Fernsehsessel, beleuchtete Schränke, Spiegel, blinkende Schuhe, T-Shirts oder Deko-Kopfschmuck)

Reparieren statt wegwerfen!

Viele Geräte werden entsorgt, obwohl sie noch funktionsfähig oder reparierbar sind. Dabei schont die Wieder- und Weiterverwendung natürliche Ressourcen und die Umwelt. Bitte geben Sie Geräten deshalb eine zweite Chance.

Geben Sie Geräte weiter.

Auch alte und defekte Dinge finden oft ambitionierte Menschen, die ihnen neues Leben einhauchen. Inserieren Sie beispielsweise über Kleinanzeigenportale im Internet, in Zeitungen oder Ein-kaufsmärkten. Oder verkaufen und stöbern Sie auf Tausch-, Schenk- sowie Flohmärkten.

Reparieren Sie Geräte selbst.

Online werden vielfältige Hilfestellungen für Selbstreparaturen angeboten. Suchen Sie nach Schlagwörtern wie „Reparatur“, „ReUse“ oder „Wiederverwendung“ in Verbindung mit dem betroffenen Gegenstand.

Reparieren Sie mit Unterstützung.

Repair Cafés, zu Deutsch Reparatur-Cafés, und Selbsthilfewerkstätten bieten professionelle Un-terstützung bei der Reparatur von Elektrogeräten, Fahrrädern und vielem mehr.

Oder lassen Sie reparieren.

Ein dichtes Netz an Werkstätten und Verkaufsgeschäften bietet ebenfalls Möglichkeiten zur Re-paratur.

Abgabemöglichkeiten über den Landkreis

Privathaushalte haben die Möglichkeit zur 

  • Abholung von Elektro-Großgeräten (Kühlschränke, Waschmaschinen, Gefriertruhen, Fernseher) im Rahmen der Sperrgutabfuhr. Kleine Geräte können bei einer ohnehin beantragten Sperrgutabfuhr mit abgegeben werden. Allerdings müssen sie auf der Sperrgut-Karte aufgeführt sein.
  • Selbstanlieferung von allen alten Elektro- und Elektronikaltgeräte bei der Zentraldeponie Mansie
  • Abgabe von Elektro-Kleingeräten (bis Toastergröße) bei der Mobilen Problemstoffsammlung


Entnehmen Sie Batterien und Akkus, wenn möglich, und geben diese getrennt ab.

Alle aufgeführten Entsorgungsmöglichkeiten für Elektro- und Elektronikaltgeräte sind gebührenfrei!

Abgabemöglichkeiten beim Handel

Privathaushalte haben die Möglichkeit, bei folgenden Händlern Elektro-Altgeräte gebührenfrei abzugeben:

  • Fachhandel mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
  • Lebensmittelhandel (Supermärkte, Discounter-Ketten) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die dort mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten.


Bei der Abgabe beim Handel ist Folgendes zu beachten:

  • Die kostenlose Rücknahmepflicht gilt für Geräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 Zentimeter unabhängig davon, wo die alten Geräte gekauft wurden und darf nicht an den Kauf eines neuen Gerätes geknüpft sein (0:1-Rücknahmepflicht). Kunden können aber nur noch bis zu drei Altgeräte pro Geräteart kostenlos abgeben.
  • Geräte mit einer Kantenlänge größer als 25 Zentimeter können wie bisher schon nur im Tausch gegen ein neues funktional vergleichbares Gerät kostenlos zurückgegeben werden (1:1-Rücknahmepflicht), unabhängig davon, wo das Altgerät gekauft wurde.
  • Für Online-Händler gelten besondere Bestimmungen. Sie müssen die Kunden über ihre Webseite oder in Form eines Hinweisblattes zur Ware über die Rückgabemöglichkeiten der Geräte informieren.
  • Natürlich können auch andere kleinere Vertreiber und Händler Altgeräte freiwillig unentgeltlich zurücknehmen. Für eine Abholleistung beim privaten Haushalt allerdings können diese Vertreiber ein Entgelt verlangen.

Was ist bei der Abgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu beachten?

Im Umgang mit den Altgeräten ist generell darauf zu achten, dass die Geräte bei der Bereitstellung zur Entsorgung nicht beschädigt werden, um einen Austritt zum Beispiel von Quecksilberdämpfen (bei Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen) oder FCKW's (bei Kühlgeräten) und anderen Gefahrstoffen zu verhindern.

Batterien und Akkus sind vor Entsorgung aus den Elektrogeräten zu entfernen, wenn diese nicht fest vom Elektro-Altgerät umschlossen sind. Die Batterien und Akkus sind anschließend einer ordnungsgemäßen Problemstoffsammlung zuzuführen, entweder 

  • über den Handel: grüne Behälter für Batterien des "Gemeinsamen Rücknahme-Systems Batterien" – jeder Händler, der Batterien verkauft, muss auch Batterien unentgeltlich zurücknehmen – oder
  • über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Landkreis Ammerland; Deponie Mansie; Mobile Problemstoffsammlung.

Anlieferungsbedingungen bei Nachtspeicheröfen

Nachtspeicheröfen können gebührenfrei bei der Zentraldeponie in Mansie abgegeben werden.

Es wird dringend empohlen, sich vorher über die genauen Anlieferungsbedingungen (Verpackung, Paletten oder Kanthölzer) direkt bei der Zentraldeponie Mansie unter der Rufnummer 04488 3912 zu informien. Die Zentraldeponie kann die Annahme von Altgeräten ablehnen, die aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen, insbesondere sofern asbesthaltige Nachtspeicherheizgeräte nicht ordnungsgemäß durch Fachpersonal abgebaut und verpackt wurden oder beschädigt angeliefert werden.