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Zensus 2022

Zensus 2022
Zensus 2022

Was ist der Zensus und warum muss gezählt werden?

Der Zensus, auch als Volkszählung bekannt, ist eine statistische Erhebung, bei der zum Stichtag des 15. Mai 2022 ermittelt wird, wie viele Menschen in Deutschland leben und wie diese wohnen und arbeiten. 
Mithilfe der Ergebnisse können Entscheidungen auf Bund-, Länder- oder Gemeindeebene zielgerichteter getroffen werden. Nach dem Motto „Wissen, was morgen zählt“, werden Fragen wie „Gibt es genügend Wohnungen in der Gemeinde?“ oder „Brauchen wir mehr Schulen oder Altenheime?“ auf den Grund gegangen.

Wer ist zuständig  im Ammerland und wo ist die Erhebungsstelle?

Der Landkreis ist für Erhebung der Daten im Kreisgebeit zuständig. Nachdem der Zensus 2021 aufgrund der Corona Pandemie per Gesetz auf das Jahr 2022 verschoben wurde, sind nun die Vorbereitungen abgeschlossen und die Erhebungsstelle im Ammerland einsatzbereit. Sie befindet sich im Gebäude von der H. Freese GmbH & Co. KG, Am Hamjebusch 49 in Westerstede.

Für Fragen und weitere Informationen stehen Julia Thieme und Henrike Schiller von der Erhebungsstelle des Landkreises zu den üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. Darüber hinaus werden Informationen zur Datenerhebung unter www.zensus2022.de und unter der Hotline 0511 899 77 335 (montags bis freitags von 7 bis 21 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr) bereitgestellt.

Wie funktioniert eine Volkszählung?

Wie bereits im Jahr 2011, werden auch beim Zensus 2022 nicht alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt. Die Grundlage der Daten bilden die bereits bestehenden Verwaltungsregister. Hinzu kommt eine Haushaltebefragung von Privatpersonen auf Stichprobenbasis sowie die vollständige Erfassung von Personen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Die rechtliche Grundlage des Zensus bildet das Zensusgesetz (ZensG), welches am 3. Dezember 2019 in Kraft getreten ist, sowie das Zensusausführungsgesetz.

Der Zensus 2022 besteht aus mehreren Aspekten, die sich alle auf den Stichtag 15. Mai 2022 beziehen:

  • Zusammenführung und Auswertung der Daten der Meldebehörden, der Bundesagentur für Arbeit und von Dateien zum Personenbestand der öffentlichen Hand
  • Postalische Befragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer zur Gewinnung von Wohnungs- und Gebäudedaten
  • Stichprobenerhebungen bei ca. 10 Prozent der Bevölkerung (sog. Haushaltestichprobe) zur Gewinnung der in Registern nicht enthaltenen personen-, erwerbs- und bildungsstatistischen Daten
  • Befragung von Verwaltungsleitungen oder Bewohner/-innen von Gemeinschaftsunterkünften wie Anstalten, Wohnheimen und ähnlicher Einrichtungen (sogenannte Sonderbereiche)

Was passiert mit meinen Daten?

Die Datenerhebung hat nicht das Ziel Einzelfälle zu betrachten, sondern eine Allgemeine Statistik auszuwerten. Deshalb werden die Daten anonymisiert ausgewertet. Dabei gelten sowohl in den Erhebungsstellen, als auch bei der Übermittlung an das Landesamt für Statistik Niedersachsen strenge Sicherheitsanforderungen, die dafür sorgen, dass Informationen nicht unbefugt gelesen, kopiert, entfernt oder verändert werden können.
Zur Gewährleistung des Datenschutzes werden alle erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen getroffen. Diese werden systematisch aus den aktuellen Grundschutzkatalogen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entnommen.
Alle Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken und unterliegen ansonsten der Geheimhaltung. Darüber hinaus dürfen auch keine Daten in nicht anonymisierter Form an staatliche oder private Institutionen für Verwaltungsvollzugszwecke weitergegeben werden.

Die Ergebnisse des Zensus

Die Ergebnisse des Zensus 2022 werden erst nach Abschluss der Durchführung ausgewertet. Das bedeutet, dass die Veröffentlichung dieser voraussichtlich erst Ende 2023 erfolgen wird. Die Ergebnisse werden dann auf der Website des Zensus und in statistischen Fachveröffentlichungen publiziert.
Wer Interesse hat etwas über die Erkenntnisse aus dem Zensus 2011 zu erfahren, dem stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.