Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt

Genehmigung eines Sandabbaus mit anschließender Wiederverfüllung in Spohle in der Gemeinde Wiefelstede

Der Fa. Hannes König GmbH, Rosenberger Straße 1, 26215 Wiefelstede, wurde mit Bescheid des Landkreises Ammerland vom 12.05.2023 (Az.: 61 – 2704/2020) die Genehmigung eines Sandabbaus mit anschließender Wiederverfüllung gemäß §§ 8 und 10 des Niedersächischen Naturschutzgesetz (NNatSchG) in Spohle auf dem Grundstück - Flurstücke 24/6, 26 und 27 der Flur 46, Gemarkung Wiefelstede, erteilt.

Der Genehmigungsbescheid wurde mit verschiedenen Nebenbestimmungen (Bedingungen, Befristung, Auflagen) und Hinweisen versehen. In dem Genehmigungsbescheid ist über die eingegangenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

Der Genehmigungsbescheid sowie die genehmigten Planunterlagen können hier eingesehen werden:

Teil 1 - Antrag

Teil 2 - Textteil

Teil 3 - Anlagen

Teil 4 – Karten- und Planunterlagen

Der Genehmigungsbescheid liegt außerdem mit einer Ausfertigung der genehmigten Planunterlagen in der Zeit vom 02.06.2023 bis einschließlich 16.06.2023 bei der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 1, 26215 Wiefelstede, Zimmer 24, sowie beim Landkreis Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, Zimmer 257, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid allen Betroffenen gegenüber als zugestellt.

Der Genehmigungsbescheid wurde außerdem denjenigen, über deren Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden ist, gesondert zugestellt. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs läuft in diesen Fällen nicht vom Ende der Auslegung, sondern ab der jeweiligen Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses.

Durch Einsichtnahme entstehende Kosten können nicht erstattet werden.