Genehmigung eines Sandabbaus mit anschließender Wiederverfüllung in Spohle in der Gemeinde Wiefelstede
Der Fa. Hannes König GmbH, Rosenberger Straße 1, 26215 Wiefelstede, wurde mit Bescheid des Landkreises Ammerland vom 12.05.2023 (Az.: 61 – 2704/2020) die Genehmigung eines Sandabbaus mit anschließender Wiederverfüllung gemäß §§ 8 und 10 des Niedersächischen Naturschutzgesetz (NNatSchG) in Spohle auf dem Grundstück - Flurstücke 24/6, 26 und 27 der Flur 46, Gemarkung Wiefelstede, erteilt.
Der Genehmigungsbescheid wurde mit verschiedenen Nebenbestimmungen (Bedingungen, Befristung, Auflagen) und Hinweisen versehen. In dem Genehmigungsbescheid ist über die eingegangenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.
Der Genehmigungsbescheid sowie die genehmigten Planunterlagen können hier eingesehen werden:
Teil 1 - Antrag
Teil 2 - Textteil
Teil 3 - Anlagen
- Berechnung des Abbauvolumens vom 19.10.2021 - Anlage 1
- Hydrogeologisches Gutachten vom 28.09.2021 - Anlage 2
- Geotechnischer Untersuchungsbericht vom 07.06.2020 - Anlage 3
- Artenerfassung Avifauna von Oktober 2021 - Anlage 4
- Schalltechnische Untersuchung vom 29.11.2021 - Anlage 5
- Verfahrensablauf bei der Annahme von Fremdboden - Anlage 6
- Einmessung des Gehölzbestandes der umliegenden Wallhecken an der Abbaustätte - Anlage 7
- Flurstücks- und Eigentümernachweis - Anlage 8
- Ergänzende Stellungnahme zum Vorranggebiet Trinkwasser vom 08.03.2022 (Deckblatt) - Anlage 9
Teil 4 – Karten- und Planunterlagen
- Übersichtsplan - Auszug aus TK 25 M. 1: 25.000 - Plan 1.1
- Übersichtsplan - Auszug aus AK 10 Vergrößerung M. 1:5.000 - Plan 1.2
- Liegenschaftskarte M. 1:2.000 - Plan 2
- Biotoptypen M. 1:2.000 - Plan 3.1
- Biotopbewertung M. 1:2.000 - Plan 3.2
- Boden und Grundwasser M 1:10.000 - Plan 3.3
- Abbau- und Verfüllplan M. 1:1.000 - Plan 4
- Rekultivierungsplan M. 1:1.000 - Plan 5
- Längs- und Querschnitte M 1:200 - Plan 6
- Wallhecken - Querschnitt, Pflanzschema M. 1:25 / 50 - Plan 7
Der Genehmigungsbescheid liegt außerdem mit einer Ausfertigung der genehmigten Planunterlagen in der Zeit vom 02.06.2023 bis einschließlich 16.06.2023 bei der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 1, 26215 Wiefelstede, Zimmer 24, sowie beim Landkreis Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, Zimmer 257, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid allen Betroffenen gegenüber als zugestellt.
Der Genehmigungsbescheid wurde außerdem denjenigen, über deren Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden ist, gesondert zugestellt. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs läuft in diesen Fällen nicht vom Ende der Auslegung, sondern ab der jeweiligen Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses.
Durch Einsichtnahme entstehende Kosten können nicht erstattet werden.