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Überarbeitung der Verordnung des Naturschutzgebietes »Stamers Hop« in der Gemeinde Bad Zwischenahn, Landkreis Ammerland, von 2024

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Der Landkreis Ammerland führt zurzeit ein Verfahren nach dem § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) i. V. mit den §§ 14 und 19 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104) in den derzeit gültigen Fassungen zur Verordnung des o. g. Landschaftsschutzgebietes durch.

Gemäß § 14 Abs. 2 NNatSchG liegen der Entwurf der Verordnung nebst Begründung und der entsprechenden Karten in der Zeit
vom 5.08.2024 bis zum 01.09.2024 im Rathaus der Gemeinde Bad Zwischenahn, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn, während der jeweiligen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungszeit können Bedenken und Anregungen bei der Gemeinde Bad Zwischenahn, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn oder dem Landkreis Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, vorgebracht werden.

In der Zeit vom 05.08.2024 bis 23.09.2024 findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt, die während der Beteiligungsfrist ihre Bedenken und Anregungen dem Landkreis Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, vorbringen können.

Die maßgeblichen Unterlagen stehen nachfolgend zur Einsichtnahme als PDF zur Verfügung:

Schriftliche Stellungnahmen senden Sie bitte an:

m.finke @mmerland.de

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